Beschlussvorlage - 2012/MC/410

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Malchin ist durch die Planung in Ihren Interessen nicht berührt. Anregungen und Bedenken werden nicht geltend gemacht. Aus Sicht der Stadt Malchin bestehen keine Einwände gegen die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Teterow.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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