Beschlussvorlage - 2012/MC/409
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachträgliche Entscheidung über die Annahme von Spenden zur Erfüllung von städtischen Aufgaben gemäß § 2 KV M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- FBI - Finanzverwaltung
- Verantwortlicher:
- Frau S. Gawron
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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24.10.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Nachfolgend aufgeführte Spende zur Erfüllung gemeindlicher Aufgaben nach § 2 KV M-V wird gemäß § 44 Abs. 4 angenommen:
Ertragskonto | Betrag in | Zahlungs- eingang | Verwendungszweck | Spender |
2.1.5.01.414590
| 3.000,00 | 24.08.2012 | Förderung Schulsport an der Regionalschule | Solarpark Malchin UG |
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 44 KV M-V Grundsätze der Erzielung von Erträgen und Einzahlungen
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Diese Zuwendungen dürfen nur durch Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme entscheidet die Stadtvertretung.
