Beschlussvorlage - 2012/MC/409

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Nachfolgend aufgeführte Spende zur Erfüllung gemeindlicher Aufgaben nach § 2 KV M-V wird gemäß § 44 Abs. 4 angenommen:

 

Ertragskonto

Betrag in €

Zahlungs-

eingang

Verwendungszweck

Spender

2.1.5.01.414590

 

3.000,00

24.08.2012

Förderung Schulsport

an der Regionalschule

Solarpark Malchin UG

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

 

§ 44 KV M-V                             Grundsätze der Erzielung von Erträgen und Einzahlungen

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Diese Zuwendungen dürfen nur durch Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme entscheidet die Stadtvertretung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Mehrerträge im Sachkonto 2.1.5.01.414590 ermöglichen im laufenden Haushaltsjahr zweckgebundenen Mehraufwendungen für den Schulsport

 

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