Beschlussvorlage - 2012/MC/400
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachträgliche Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- FBI - Finanzverwaltung
- Verantwortlicher:
- Frau M. Zoschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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26.09.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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24.10.2012
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Beschlussvorschlag
Die im Folgenden dargestellte überplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 2011 wird nachträglich genehmigt. Die Deckung wird wie Folgt nachgewiesen:
HHSt Bezeichnung üpl./apl. Ausgabe Deckung durch Mehr-E und Minder-A
01/4000.4140 | Beschäftigungsentgelte | 144.300,00 |
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01/9100.4700 | Deckungsreserve Personalkosten |
| 49.900,00 |
01/9000.0100 | Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
| 94.400,00 |
Sach- und Rechtslage
§ 52 Kommunalverfassung Über- und außerplanmäßige Ausgaben
§ 5 Abs. 3 Zi. 2 Hauptsatzung Aufgabenverteilung Hauptausschuss
Eine städtische Mitarbeiterin war seit dem 01.01.2005 zum Jobcenter Demmin abgeordnet. Im 4. Quartal 2011 fanden Verhandlungen mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (ehemals Landkreis Demmin) statt, um die zum Jobcenter abgeordneten Mitarbeiter der Kommunen in ein Beschäftigungsverhältnis beim Landkreis zu übertragen. Im Rahmen dieser Gespräche erklärte unsere städtische Mitarbeiterin, dass sie einem Wechsel zum Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zustimmt.
Zu diesem Zeitpunkt des Arbeitgeberwechsels befand sich die Mitarbeiterin in der Arbeitsphase eines Altersteilzeitverhältnisses. Während dieser Zeit hat der Arbeitgeber bereits für die Freistellungsphase des Arbeitnehmers Rückstellungen zu bilden.
Gemäß § 35 Abs. 1 Ziffer 3 GemHVO-Doppik sind u. a. Rückstellungen für folgende ungewisse Verbindlichkeiten und Aufwendungen zu bilden:
.Entgeltzahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen der Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen .
Es sind somit mit Beginn der Altersteilzeit Rückstellungen in Höhe der Aufstockungsbeträge und für den Erfüllungsrückstand zu bilden.
Die Auszahlung der Rückstellungsbeträge erfolgte nach Abforderung des neuen Arbeit-gebers, des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, noch zu Lasten des Haushaltsjahres 2011.
