Beschlussvorlage - 2012/MC/401

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die anliegende neue Hauptsatzung.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§5 (2) KV M-V

 

 

Durch die neue Kommunalverfassung vom 13. Juli 2011 und die dazu erlassene Durchführungsverordnung (KV-DVO vom 09.Mai. 2012  wurden einige Änderungen und Ergänzungen für die Hauptsatzungen der Städte und Gemeinden vorgeschrieben. Weitere Änderungen ergeben sich in Folge der Einführung der Doppik. Die Verwaltung hat diese Änderungen zum Anlass genommen, die Hauptsatzung generell einer kritischen Betrachtung zu unterziehen.  Hilfe und Anleitung war hierbei ein Muster, herausgegeben durch den Städte und Gemeindetag M-V (Anlage).

Die Änderungen sind bei der vorliegenden 2.Anlage (Text der Hauptsatzung) zum besseren Verständnis und Erkennen fett gedruckt eingefügt worden. Dies betrifft auch die Einfügung der Regelungen der 1. Änderungssatzung zur bisherigen Hauptsatzung.

Dabei zieht sich als neue sprachliche Regelung die gleichberechtigte Bezeichnung für beide Geschlechter oder alternativ die Wahl einer geschlechtsneutralen Bezeichnung  durch den gesamten Text. (Ausnahme: Im Fall des Bürgermeisters empfiehlt der Städte-  und Gemeindetag die Amtsbezeichnung auf den Amtsinhaber abzustimmen und im Falle eines Wechsels die gesamte Satzung neu zu fassen). 

Einige Änderungen und Ergänzungen erklären sich von selbst, z.B. in § 11, Öffentliche Bekanntmachungen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die in der Hauptsatzung festgesetzten Beträge für Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen werden im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 veranschlagt.

 

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Anlagen

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