Beschlussvorlage - 2012/MC/400

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die im Folgenden dargestellte überplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 2011 wird nachträglich genehmigt. Die Deckung wird wie Folgt nachgewiesen:

 

HHSt Bezeichnung                                                                                üpl./apl. Ausgabe        Deckung durch                                                                                                                                            Mehr-E und Minder-A

01/4000.4140

Beschäftigungsentgelte

  144.300,00 €

 

01/9100.4700

Deckungsreserve Personalkosten

 

                  49.900,00 €

01/9000.0100

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

 

                  94.400,00 €

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 52 Kommunalverfassung                            Über- und außerplanmäßige Ausgaben

§ 5 Abs. 3 Zi. 2 Hauptsatzung Aufgabenverteilung Hauptausschuss

 

 

Eine städtische Mitarbeiterin war seit dem 01.01.2005 zum Jobcenter Demmin abgeordnet. Im 4. Quartal 2011 fanden Verhandlungen mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (ehemals Landkreis Demmin) statt, um die zum Jobcenter abgeordneten Mitarbeiter der Kommunen in ein Beschäftigungsverhältnis beim Landkreis zu übertragen. Im Rahmen dieser Gespräche erklärte unsere städtische Mitarbeiterin, dass sie einem Wechsel zum Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zustimmt.

 

Zu diesem Zeitpunkt des Arbeitgeberwechsels befand sich die Mitarbeiterin in der Arbeitsphase eines Altersteilzeitverhältnisses. Während dieser Zeit hat der Arbeitgeber bereits für die Freistellungsphase des Arbeitnehmers Rückstellungen zu bilden.

 

Gemäß § 35 Abs. 1 Ziffer 3 GemHVO-Doppik sind u. a. Rückstellungen für folgende ungewisse Verbindlichkeiten und Aufwendungen zu bilden:

 

….Entgeltzahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen der Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen….

 

Es sind somit mit Beginn der Altersteilzeit Rückstellungen in Höhe der Aufstockungsbeträge und für den Erfüllungsrückstand zu bilden.

 

Die Auszahlung der Rückstellungsbeträge erfolgte nach Abforderung des neuen Arbeit-gebers, des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, noch zu Lasten des Haushaltsjahres 2011.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Mehrausgaben werden durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben gedeckt und sind

Gegenstand der Jahresrechnung 2011.

 

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