Beschlussvorlage - 2012/MC/391
Grunddaten
- Betreff:
-
Beitrittsbeschluss zur Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 "Fangelturm" der Stadt Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- FBII - Bau- und Ordnungsverwaltung
- Verantwortlicher:
- Herr Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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05.09.2012
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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05.09.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Malchin beschließt der Maßgabe, Auflage und dem Hinweis aus dem Genehmigungsschreiben des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 31.07.2012 beizutreten (s. Anlage).
Die Erfüllung der Maßgabe, Auflage und die Beachtung des Hinweises erfolgt wie folgt:
Erfüllung Maßgabe:
1. Anstrich/ Festsetzung hinsichtlich der zulässigen Verkaufsfläche:
· In die Satzung Teil B Textliche Festsetzungen wird unter - Art der baulichen Nutzung gemäß § 9 Abs. 1 Nr.1 BauGB Nr. 6.- Im Sondergebiet Einzelhandel SOH sind gemäß § 11 BauNVO Abs. 2 zulässig
folgender Abs. 2 eingefügt
Einzelhandelsbetriebe mit einer zulässigen Verkaufsraumfläche kleiner
als 800 m².
2. Anstrich /Definition zentrenrelevante Sortimente:
· In die Satzung Teil B Textliche Festsetzungen wird unter - Art der baulichen Nutzung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB Nr. 6 Im Sondergebiet Einzelhandel SOH sind gemäß § 11 BauNVO Abs. 2 zulässig
der Abs. 1 durch folgende Formulierung ergänzt:
gemäß Einzelhandelskonzept der Stadt Malchin, Fortschreibung
04.10.2000 mit Ergänzung vom 05.09.2012 durch die Malchiner Liste,
siehe Anlage der Begründung zur Satzung des B-Planes Nr. 23
Fangelturm 2. Änderung.
· neu eingefügt wird Nr. 7
Im Sondergebiet Einzelhandel SOH sind gemäß § 11 BauNVO Abs. 2
nicht zulässig
(1) Einzelhandelsbetriebe mit nicht - innenstadtrelevanten Sortimenten
gemäß Einzelhandelkonzept der Stadt Malchin, Fortschreibung
04.10.2000 mit Ergänzung vom 05.09.2012 durch die Malchiner
Liste, siehe Anlage der Begründung zur Satzung des B-Planes Nr.
23 Fangelturm 2. Änderung
3. Anstrich /Ergänzung Begründung hinsichtlich Auseinandersetzung mit der
aktuellen Einzelhandelssituation
· Die Begründung zur Satzung wird durch Neueinfügung von Punkt 8.2 Einzelhandelssituation ergänzt (s. Anlage, S. 13-18 der Begründung).
· Punkt 8.2.1 Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung wird durch diese
Änderung zum Punkt 8.3.1 (s. Anlage, S. 18 der Begründung)
· Der ursprüngliche Text der Begründung wird durch Neueinfügung der rot
gekennzeichneten Textpassagen auf Seite 18 ergänzt (s. Anlage)
· Außerdem wird der Begründung als Anlage unter Punkt 11.1 ein Auszug aus dem Einzelhandelskonzept Fortschreibung 04.10.2000 Klarstellende Ergänzung vom 05.09.2012 - Sortimentsliste Malchiner Liste zur Festlegung der innenstadtrelevanten und nicht innenstadtrelevanten Sortimente beigefügt (s. Anlage, S. 34-38 der Begründung).
Erfüllung Auflage:
Erklärung der Planzeichen unter Angabe des jeweiligen Rechtsbezuges
In der Satzung wird in Teil A Planzeichnung in der Planzeichenerklärung für die
geschlossene Bauweise der Rechtsbezug durch § 22 Abs. 3 BauNVO geändert.
Beachtung Hinweis:
Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung des Bebauungsplanentwurfes/
Hinweis auf § 47 VwGO
Der Hinweis wird bei der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung
künftiger Bebauungspläne beachtet.
Sach-und Rechtslage:
Durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wurde am 31.07.2012 die eingereichte Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 Fangelturm der Stadt Malchin mit Maßgabe, Auflage und Hinweis genehmigt (s. Anlage).
Durch die Stadtvertretung ist nun ein Beitrittsbeschluss zu fassen, mit dem der Erfüllung der Maßgabe, Auflage und dem Hinweis zugestimmt wird.
Die Planunterlagen (Planzeichnung Teil A und Teil B sowie die Begründung) sind entsprechend zu ändern und dem Landkreis zur Bestätigung der Erfüllung der Maßgabe und Auflage sowie Beachtung des Hinweises vorzulegen. Eine Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 Fangelturm gemäß § 10 Abs. 3 BauGB darf erst vorgenommen werden, wenn die Erfüllung der Maßgabe und der Auflage durch den Landkreis bestätigt wurde und der Hinweis beachtet wurde.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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4,3 MB
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