Beschlussvorlage - 2012/MC/390

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin beschließt die „Malchiner Liste“ zur Definition der innenstadtrelevanten und nicht – innenstadtrelevanten Sortimente als klarstellende Ergänzung der Einzelhandelskonzeption der Stadt Malchin aus dem Jahre 1993/1994 (s. Beschluss der Stadtvertretung vom 01.06.1994) und der Fortschreibung vom 04.10.2000 (s. Beschluss der Stadtvertretung vom 04.10.2000).

Die räumliche Abgrenzung des Geltungsbereiches für innenstadtrelevante Sortimente (Ausgrenzung Innenstadt) ist auf der anliegenden Karte dargestellt.

 

 

 

Sach- und Rechtslage:

Zur Erfüllung der Maßgabe aus dem Genehmigungsbescheid des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zur Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Fangelturm“ der Stadt Malchin ist eine Ergänzung der Einzelhandelskonzeption der Stadt Malchin aus dem Jahre 1993/1994 und der Fortschreibung aus dem Jahre 2000 erforderlich.

Zur Rechtseindeutigkeit der textlichen Festsetzungen ist eine Definition bzw. Festlegung der innenstadtrelevanten bzw. nicht innenstadtrelevanten Sortimente notwendig.

Außerdem soll aus städtebaulicher Sicht mit dieser Sortimentsliste verhindert werden, dass die geplante Attraktivitätssteigerung der Innenstadt beeinträchtigt wird.

 

 

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Sach- und Rechtslage

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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