Beschlussvorlage - 2012/MC/385

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Widmung  der in der Stadt Malchin gelegenen Flurstücke  (genannt als „Kirchstraße“)für den öffentlichen Verkehr gemäß § 7 Straßen-und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.Januar 1993 (GVOBl. M-V S.42; GS Meckl.-Vorp. Gl.Nr. 90-1), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20.Mai 2011 (GVOBL. M-V S.323), wird zugestimmt. Demnach verfügt die Stadt Malchin, daß die in der Gemarkung Malchin, Flur 31 gelegenen und in ihrem Eigentum stehenden Flurstücke 130/1, 130/2 und 130/3 gemäß § 7 als Gemeindestraße (Ortsstraße) ohne verkehrliche Beschränkungen dem öffentlichen Verkehr dient.

Die Widmung wird im „Malchiner Generalanzeiger“ öffentlich bekannt gemacht.

Die Anlage als Lagekarte (zu widmende Flächen stark umrandet) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 7 StrWG M-V sind die Straßen , Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr dienen sollen, zu widmen. Die in der Anlage stark umrandet dargestellten Flächen wurden ortsüblich erschlossen und stellen sich in der Wirklichkeit gem. § 3 StrWG, Nr. 3 a) als Gemeindestraße (Ortsstraße) mit einer natursteingepflasterten Fahrbahn als Verbindung zwischen der Wargentiner Straße im Norden und der Schweriner Straße im Süden dar.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

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