Beschlussvorlage - 2012/MC/385
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung der Kirchstraße in Malchin für den öffentlichen Verkehr
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- FBII - Bau- und Ordnungsverwaltung
- Verantwortlicher:
- Herr R. Dorn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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06.08.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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05.09.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Widmung der in der Stadt Malchin gelegenen Flurstücke (genannt als Kirchstraße)für den öffentlichen Verkehr gemäß § 7 Straßen-und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.Januar 1993 (GVOBl. M-V S.42; GS Meckl.-Vorp. Gl.Nr. 90-1), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20.Mai 2011 (GVOBL. M-V S.323), wird zugestimmt. Demnach verfügt die Stadt Malchin, daß die in der Gemarkung Malchin, Flur 31 gelegenen und in ihrem Eigentum stehenden Flurstücke 130/1, 130/2 und 130/3 gemäß § 7 als Gemeindestraße (Ortsstraße) ohne verkehrliche Beschränkungen dem öffentlichen Verkehr dient.
Die Widmung wird im Malchiner Generalanzeiger öffentlich bekannt gemacht.
Die Anlage als Lagekarte (zu widmende Flächen stark umrandet) ist Bestandteil des Beschlusses.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 7 StrWG M-V sind die Straßen , Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr dienen sollen, zu widmen. Die in der Anlage stark umrandet dargestellten Flächen wurden ortsüblich erschlossen und stellen sich in der Wirklichkeit gem. § 3 StrWG, Nr. 3 a) als Gemeindestraße (Ortsstraße) mit einer natursteingepflasterten Fahrbahn als Verbindung zwischen der Wargentiner Straße im Norden und der Schweriner Straße im Süden dar.
