Beschlussvorlage - 2012/MC/363

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Malchin billigt den Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Amselweg“ der Stadt Malchin bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung und beschließt diesen öffentlich auszulegen.

 

Gemäß § 13 BauGB erfolgt die 1. Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Danach kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Im vereinfachten Verfahren wird außerdem von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. 

 

Der Entwurf der Bebauungsplanung und die Begründung liegen

 

vom 21.05.2012 bis zum 29.06.2012

 

im Bauamt des Rathauses der Stadt Malchin, Am Markt 1, Zimmer 308, 17139 Malchin

während der Dienststunden

 

montags                            08:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

dienstags                            08:00 - 11:30, 13:30 - 17:30 Uhr

mittwochs                            08:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

donnerstags                            08:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

freitags                            08:00 - 12:00

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Stellungnahmen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können nach § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Stadtvertretung der Stadt Malchin hat am 29.02.2012 den Aufstellungsbeschluss für die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Amselweg“ der Stadt Malchin gefasst. Die Änderung des Bebauungsplanes ist notwendig, um möglichst allen Bauinteressenten eine Bebauung zu ermöglichen.

Rechtsgrundlagen für die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes sind:

-  Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September 2004

         (BGBl. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli  2011

         (BGBl. I S. 1509)

      -  Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S.

         132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22.04.1993 (BGBl. S. 466)I

      -  Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 58), zuletzt

         geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509)

      -  Landesbauordnung (LBauO) M-V vom 18.04.2006 (GVOBl. M-V S. 102), zuletzt

         geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.Mai 2011 (GVOBl. M-V S. 323)

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes werden durch die Stadt Malchin getragen. Sie betragen 4.500,00 lt. Honorarangebot der A & S GmbH Neubrandenburg vom 17.02.2012. Der Betrag wird unter der Haushaltsstelle 5.1.1.00.562550 in den Haushalt 2012 eingestellt.  

 

 

Anlagen:

Planzeichung

Begründung

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Anlagen

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