Beschlussvorlage - 2012/MC/365

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Carports in der Gemarkung Malchin, Flur 28 auf den Flurstücken 94/72 und 94/55 wird erteilt.

Den Befreiungen zu den textlichen Festsetzungen Pkt. 2 Nebengebäude (Garagen und Carports) und Pkt. 7 grünordnerische Festsetzung wird ebenfalls zugestimmt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung                                          Entscheidung der Gemeinde

§ 34 BauGB                                                                      Bauen im Innenbereich

§ 36 BauGB                                                                      Stellungnahme der Gemeinde

B-Plan Nr. 21 „Am Kornbrink“

Textliche Festsetzungen Pkt. 2 sind Garagen und Carports nur in Verbindung mit dem Hauptgebäude zulässig.

 

Begründung zur Änderung eines freistehenden Nebengebäudes in der privaten Grünfläche im Baugebiet WA 1:

Die geringe Breite des Baugrundstückes lässt eine Verbindung mit dem Hauptgebäude nicht zu. Die festgesetzte private Grünfläche (ist dauerhaft von Bebauung frei zu halten) wurde in der Umsetzung als Erdwall ausgebildet und begleitet den Straßenverlauf der Basedower Chaussee. Der Nachbar hat ebenso seinen Carport zwischen dem Erdwall errichtet. Der Carport ist somit kaum wahrnehmbar und die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da privates Bauvorhaben.

 

 

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