Beschlussvorlage - 2012/MC/349
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung von öffentlichen Flächen für den öffentlichen Verkehr im Amselweg von Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- FBII - Bau- und Ordnungsverwaltung
- Verantwortlicher:
- Herr R. Dorn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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19.03.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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25.04.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Widmung der in der Stadt Malchin gelegenen Flurstücke für den öffentlichen Verkehr im Bereich des Amselweges gemäß § 7 Straßen-und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern (StrWG- MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42; GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 90-1), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Mai 2011 (GVOBl. M-V S. 323), wird zugestimmt. Demnach verfügt die Stadt Malchin, daß das in der Gemarkung Malchin, Flur 33 gelegene und in ihrem Eigentum stehende Flurstück 272 gemäß § 7 als Gemeindestraße (Orststraße) ohne verkehrliche Beschränkung sowie die Flurstücke 236 und 243 als sonstige Straßen , Wege und Plätze in Form von Fuß-bzw. Fuß-und Radwegen dem öffentlichen Verkehr dienen. Die Widmung wird im Malchiner Generalanzeiger öffentlich bekannt gemacht.
Die Anlage als Lagekarte (zu widmende Flächen stark umrandet) ist Bestandteil des Beschlusses.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 7 StrWG M-V sind die Straßen , Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr dienen sollen, zu widmen. Die in der Anlage stark umrandet dargestellten Flächen wurden ortsüblich erschlossen und stellen sich in der Wirklichkeit gem. § 7 StrWG, Nr. 3 a) als Gemeindestraße (Ortsstraße) mit Fahrbahn, zwei Wendehämmern sowie öffentlichen Stellflächen für PKW im südlichen Wendehammer sowie nach Nr.4 sonstige öffentliche Straßen,Wege und Plätze in Form von zwei zur L 202 führenden Fuß- bzw.Fuß-und Radwegen dar.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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634,8 kB
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