Beschlussvorlage - 2012/MC/339

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Den Eigentümern des Hauses Schweriner Str. 7 werden zur umfassenden Modernisierung, vorbehaltlich der Prüfung und Bewilligung durch das LFI M-V, Fördermittel in Höhe von 280.000 € mit einer Förderquote von 41,16 % aus dem Sondervermögen Stadtsanierung der Stadt bereitgestellt. Die Mittel dienen der Förderung des städtebaulichen Mehraufwandes.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

 

§ 22 Kommunalverfassung                                          Entscheidung der Gemeinde

G 3.3. Städtebauförderrichtlinie

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Städtebaufördermittel stehen aus den Bewilligungen der vergangenen Jahre zur Verfügung. Der Eigenanteil der Stadt beträgt 1/3.

 

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