Beschlussvorlage - 2012/MC/337

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Für den durch die Stadtvertretung Malchin am 17.10.2001 als Satzung beschlossenen und nach ortsüblicher Bekanntmachung im „Malchiner Generalanzeiger“ am 12.01.2003 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 5 „Amselweg“ erfolgt die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Amselweg“ dahingehend, dass folgende Änderungen vorgenommen werden:

 

-          Wegfall der festgelegten Hauptfirstrichtung  

-          Änderung der festgelegten Dachneigung 

-          Änderung der festgelegten Höhe der baulichen Anlagen (Traufhöhen)

 

Anlass, Ziel und Zweck der Änderung des Bebauungsplanes

Anlass für die geplante Änderung sind Anfragen von Bauinteressenten an die Stadt Malchin, deren geplante Bauvorhaben von den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes abweichen. Dadurch kann gegenwärtig keine Baugenehmigung durch die zuständige Bauordnungsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte erteilt werden. 

Da die Stadt Malchin im Bebauungsplan nicht geregelt hat, welche Ausnahmen von den Festsetzungen zugelassen werden, ist eine Änderung notwendig um möglichst allen Bauinteressenten eine Bebauung zu ermöglichen.

 

Gemäß § 13 BauGB erfolgt die Änderung im vereinfachten Verfahren, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.  Danach kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB  abgesehen werden. Im vereinfachten Verfahren wird außerdem von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§§ 1 und 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509)

§ 13  BauGB  -  Vereinfachtes Verfahren

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Bebauungsplanänderung werden durch die Stadt Malchin getragen.

 

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

5.1.1.00.562550

  ?

 

   x

einmalig

 

 

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Anlagen

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