Beschlussvorlage - 2012/MC/330
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Billigung und Öffentlichkeitsbeteiligung des Entwurfes der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 "Fangelturm" der Stadt Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- FBII - Bau- und Ordnungsverwaltung
- Verantwortlicher:
- Herr Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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07.02.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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29.02.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Malchin billigt den Entwurf der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 Fangelturm der Stadt Malchin bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung und beschließt diesen öffentlich auszulegen.
Gemäß § 13 a BauGB erfolgt die 2. Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Danach kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Im vereinfachten Verfahren wird außerdem von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Der Entwurf der Bebauungsplanung und die Begründung sollen
vom 26.03.2012 bis zum 04.05.2012
im Bauamt des Rathauses der Stadt Malchin, Am Markt 1, Zimmer 308, 17139 Malchin
während der Dienststunden
montags 08:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr
dienstags 08:00 - 11:30, 13:30 - 17:30 Uhr
mittwochs 08:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr
donnerstags 08:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr
freitags 08:00 - 12:00
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.
Stellungnahmen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können nach § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Die Stadtvertretung der Stadt Malchin hat am 14.12.2011 den Aufstellungsbeschluss für die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 Fangelturm der Stadt Malchin
gefasst.
Rechtsgrundlagen für die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes sind:
- Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466)
- Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 58)
- Landesbauordnung (LBauO) M-V vom 18.04.2006 (GVOBl. M-V S. 102)
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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