Beschlussvorlage - 2012/MC/330

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin billigt den Entwurf der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Fangelturm“ der Stadt Malchin bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung und beschließt diesen öffentlich auszulegen. 

 

Gemäß § 13 a BauGB erfolgt die 2. Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Danach kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Im vereinfachten Verfahren wird außerdem von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht  nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. 

 

Der Entwurf der Bebauungsplanung und die Begründung sollen

     

vom 26.03.2012 bis zum 04.05.2012

 

im Bauamt des Rathauses der Stadt Malchin, Am Markt 1, Zimmer 308, 17139 Malchin

während der Dienststunden

 

montags                    08:00  - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

dienstags                   08:00  - 11:30, 13:30 - 17:30 Uhr

mittwochs                  08:00  - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

donnerstags              08:00  - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

freitags                      08:00  - 12:00

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.

 

Stellungnahmen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können nach § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Stadtvertretung der Stadt Malchin hat am 14.12.2011 den Aufstellungsbeschluss für die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Fangelturm“ der Stadt Malchin

gefasst.

Rechtsgrundlagen für die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes sind:

-          Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509)

-          Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466)

-          Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 58)

-          Landesbauordnung (LBauO) M-V vom 18.04.2006 (GVOBl. M-V S. 102)    

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Fa. Rossmann übernimmt alle anfallenden Kosten für die städtebauliche Planung und die gesamte Verfahrensabwicklung der B-Planänderung bis hin zur Genehmigung derselben nach dem BauGB.  

 

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Anlagen

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