Beschlussvorlage - 2011/MC/327

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur wesentlichen Änderung der vorhandenen Biogasanlage durch die Errichtung und den Betrieb einer Gärrestetrocknungsanlage mit den dazugehörigen Nebeneinrichtungen (Abluftwäsche und Halle zur Lagerung des Trockengutes) in der Gemarkung Malchin, Flur 8 auf den Flurstücken 1/124 und 1/126 für die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG wird erteilt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung                                           Entscheidung der Gemeinde

 

Das dem Beschluss beigefügte Schreiben des STALU MS vom 02.08.2011 verlängert die Zeit der Stellungnahme der Stadt Malchin zu o.g. BImSch-Antrag auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung, da das vom Antragsteller vorgelegte Geruchsgutachten nicht den geltenden Anforderungen entsprach und Fehler aufgewiesen hat, musste dieses durch den Antragsteller überarbeitet werden.

Aufgrund der überarbeiteten Antragsunterlagen liegt nunmehr die Stellungnahme des vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte Beauftragten, Herrn Dr. Clemens zur überarbeiteten Antragstellung vor und ist den Anlagen zum Beschluss beigefügt.

 

Der Bauantrag der e.distherm wurde am 29.11.2011 im Hauptausschuss Malchin durch den Antragsteller Herrn Knispel von e.distherm Wärmedienstleistungs GmbH und Herrn Dr. Heining vom Büro Planung und Beratung in der Verfahrenstechnik den Erarbeiter der Geruchsimmissionsprognose vorgestellt.

Allen Anwesenden wurde das Vorhaben erläutert und auch Aussagen zur Geruchsprognose erörtert.

In der vorliegenden Stellungnahme zum Bauantrag und somit zur Geruchsprognose durch den Beauftragten des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt, Herrn Dr. Clemens wurde festgestellt, dass das vorliegende Gutachten zum Bauantrag durch den Antragsteller den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Des Weiteren dazu beigefügt Bilddokumentation des Vortrages zum Sachstand durch e.distherm GmbH. Somit hat die Stadt Malchin keinen gerechtfertigen Grund dieses Bauvorhaben abzulehnen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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