Beschlussvorlage - 2011/MC/324

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt auf der Grundlage des § 10 BauGB i.V.m.§ 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) und des § 86 LBauO M-V die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Koesters Eck“, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und textlichen Festsetzungen (Teil B).

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung der Satzung über die 2.Änderung des Bebauungsplan Nr.9 „Kösters Eck“ ist gemäß §10 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 10 BauGB                            Beschluss, Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplans

§ 13 BauGB                            Vereinfachtes Verfahren

§ 86 LBauO M – V              Örtliche Bauvorschriften

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Verein übernimmt zu seinen Kosten die städtebauliche Planung und zwar die gesamte Vertragsabwicklung der B-Planänderung bis hin zur Genehmigung derselben nach BauGB.

 

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Anlagen

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