Beschlussvorlage - 2011/MC/312

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin billigt den Entwurf der Satzung über die 1. Änderung

des Bebauungsplanes Nr. 24 „Strietfeld“ der Stadt Malchin bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung und beschließt diesen öffentlich auszulegen.

 

Gemäß § 13 BauGB erfolgt die Änderung im vereinfachten Verfahren, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Danach kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Im vereinfachten Verfahren wird außerdem von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

 

Der Entwurf der Bebauungsplanung und die Begründung sollen

 

                            vom 16.01.2012 bis zum 20.02.2012

 

im Bauamt des Rathauses der Stadt Malchin, Am Markt 1, Zimmer 308,

17139 Malchin während der Dienststunden

 

montags                                          08.00 – 11.30, 13.30 – 15.30 Uhr,

dienstags                                          08.00 – 11.30, 13.30 – 17.30 Uhr,

mittwochs                                          08.00 – 11.30, 13.30 – 15.30 Uhr,

donnerstags                                          08.00 – 11.30, 13.30 – 15.30 Uhr,

freitags                                          08.00 – 12.00 Uhr

 

zu jedermann Einsicht öffentlich ausliegen.

 

Stellungnahmen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können nach

§ 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Stadtvertretung der Stadt Malchin hat am 31.08.2011 den Aufstellungsbeschluss für die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Striedfeld“ der Stadt Malchin gefasst.

Rechtsgrundlagen für die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes sind:

- Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I

  S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBI. IS. 1509)

- Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBI.IS:132),

  zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22.04.1993 (BGBI. IS:466)

- Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGB.I S. 58)

- Landesbauordnung (LBauO) M-V vom 18.04.2006 (GVOBl. M-V S 102)

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Eheleute Herrmann übernehmen die Kosten für die städtebauliche Planung und zwar die gesamte Verfahrensabwicklung der B-Planänderung bis hin zur Genehmigung derselben nach dem BauGB.

(Städtebaulicher Vertrag vom 08.08.2011)

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Anlagen

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