Beschlussvorlage - 2011/MC/309

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Eintrittsvereinbarung zwischen der Stadt Malchin, der DR Immobilien GmbH und der Solidex GbR bezüglich des städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt Malchin und der Solidex GbR vom 24.04.2008 wird gebilligt.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

 

Der mit der Fa. Solidex im April 2008 geschlossene städtebauliche Vertrag wurde am 28.05.2008 durch die Stadtvertretung gebilligt. Parallel dazu erfolgte die 1.Änderung des B-Planes Nr.23 „Am Fangelturm“.

Solidex realisierte einen Teil des Vertrages und verkaufte die Anlagen an NETTO; ebenso die Grundstücke, die noch nicht bebaut worden sind.

Letzterer Kaufvertrag wurde durch die Stadt nicht gemäß § 144 BauGB genehmigt. Die Stadt verlangte von NETTO den Eintritt in den bestehenden städtebaulichen Vertrag und verhandelte diesbezüglich über ein Jahr mit NETTO.

Letztlich wurden die Verhandlungen abgebrochen; NETTO und Solidex verpflichteten sich, den Kaufvertrag rückabzuwickeln, um den Erwerb durch die DR Immobilien GmbH zu ermöglichen, mit der die Stadt seit geraumer Zeit über die Ansiedlung eines Rossmann-Marktes in Malchin verhandelte. (siehe auch Beschluss der Stadtvertretung vom 30.08.2011)

 

Voraussetzung ist jedoch auch hier der Eintritt in den bestehenden (modifizierten) städtebaulichen Vertrag, der hiermit zur Billigung vorgelegt wird.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

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Anlagen

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