Beschlussvorlage - 2011/MC/304

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Dem 1. Nachtrag zum Wirtschaftplan der WOGEMA für das Wirtschaftsjahr 2011 wird zugestimmt.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

 

§ 14 Abs. 7 Eigenbetriebsverordnung (EigVO M-V) in Verbindung mit

§ 50 Kommunalverfassung (fortgeltende Vorschrift für Kommunen mit kameralem Haus-haltsrecht) und

Gemeindehaushaltsverordnung

 

Bei wesentlichen Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Festsetzung im Wirtschaftsplan ist nach den Bestimmungen der EigVO M-V ein Nachtragswirtschaftsplan zu erlassen.

 

Wesentliche Veränderungen im Wirtschaftsjahr 2011 ergeben sich aus der Beschlussfassung des Aufsichtsrates vom 28.09.2011 zum Erwerb eines Grundstücks.

Es werden geändert:

-          die Zusammenstellung für das Wirtschaftsjahr 2011

-          der Finanzplan für das Wirtschaftsjahr 2011

-          Investitionsübersicht für das Wirtschaftsjahr 2011

 

Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom 18.10.2011 den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2011 festgestellt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Für den städtischen Haushalt ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Die erhöhten Auszahlungen im Finanzplan von 104 T€ können durch eigene Finanzmittel der WOGEMA gedeckt werden.

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Anlagen

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