Beschlussvorlage - 2011/MC/284

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die im § 4 Abs. 1 der Haushaltssatzung der Stadt Malchin für das Haushaltsjahr 2010 festgeschriebenen Übertragbarkeitsvermerke werden um folgende Haushaltsstellen ergänzt:

 

HHSt.                                                                                                  Bezeichnung                                                       

0220.5620                            Aus- und Fortbildung Projektteam Zentrale Steuerung

 

0350.6550                            Sachverständigen-, Gerichts- u. ä. Kosten Gebäude- und

Liegenschaftsmanagement

 

8201.5100                                      Unterhaltung Hafen Salem

 

8810.5100                            Unterhaltung Sonstiges Grundvermögen

Reduzieren

Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 18 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)                                          Übertragbarkeit

 

Im Verwaltungshaushalt können Ausgaben für übertragbar erklärt werden, wenn die Übertragbarkeit eine sparsame Bewirtschaftung der Mittel fördert. Die Übertragbarkeit von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes tritt aber nur auf Grund eines besonderen Vermerks im Haushaltsplan ein. Für die vorgenannten Haushaltsstellen war ein entsprechender Vermerk im Haushaltsjahr 2010 nicht vorgesehen.

 

Jeder der einzelne Antrag auf Übertragung von Ausgabemitteln in das nächste Haushaltsjahr ist umfassend zu begründen. Es existieren restriktive Vorschriften zur Handhabung der Restebildung.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die aus 2010 übertragenen Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2011 zur Verfügung. Sie gehen als Haushaltsausgabereste in die Jahresrechnung 2010 ein und „verschlechtern“ das Ergebnis.

Loading...