Beschlussvorlage - 2011/MC/282

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die im Folgenden dargestellten über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2010 werden nachträglich genehmigt. Die Deckung wird jeweils nachgewiesen:

 

HHSt                                          Bezeichnung                                          üpl./apl. Ausgaben              Deckung durch

                                                                                                                (Euro)                            MehrE/MinderA

01/5900.6790

Innere Verrechnung-Tierpark

33.700,00

 

01/6300.6790

Innere Verrechnung-Straßenunterh.

 

                  25.000,00 €

01/8201.6790

Innere Verrechnung-Hafen Salem

 

                    6.000,00 €

01/4602.6790

Innere Verrechnung-Jugendclub Retzow

 

                    1.600,00 €

01/6710.6790

Innere Verrechnung-Weihnachtsbel.

 

                       100,00 €

01/2210.6790

Innere Verrechnung-Regionale Schule

 

                    1.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

01/6750.6790

Innere Verrechnung-Straßenreinigung

159.700,00

 

01/0000.6790

Innere Verrechnung-GV, Bürgermeister

 

                    4.400,00 €

01/0350.6790

Innere Verrechnung-Gebäude-u. Liegenschaftsmanagement

 

                    1.000,00 €

01/1100.6790

Innere Verrechnung-Öffentliche Ordnung

 

                    3.800,00 €

01/1300.6790

Innere Verrechnung-Feuerwehr

 

                    7.100,00 €

01/2100.6790

Innere Verrechnung-Grundschule

 

                       300,00 €

01/3000.6790

Innere Verrechnung-Kultur

 

                    4.000,00 €

01/3200.6790

Innere Verrechnung-Museum

 

                       100,00 €

01/3630.6790

Innere Verrechnung-Steintor

 

                       200,00 €

01/4513.6790

Innere Verrechnung-Intern. Jugendarbeit

 

                       500,00 €

01/4602.6790

Innere Verrechnung-Jugendclub Retzow

 

                       400,00 €

01/4680.6790

Innere Verrechnung-Stadthaus

 

                       200,00 €

01/4681.6790

Innere Verrechnung-Bürgerhaus Gorschendorf

 

                       200,00 €

01/5601.6790

Innere Verrechnung-Kunstrasenplatz

 

                       400,00 €

01/5802.6790

Innere Verrechnung-Park- u. Grünanlagen

 

                    8.000,00 €

01/5910.6790

Innere Verrechnung-Parkbänke

 

                  44.500,00 €

01/6302.6790

Innere Verrechnung-Brücken

 

                       200,00 €

01/7000.6790

Innere Verrechnung-Abwasserbeseitigung

 

                  11.200,00 €

01/7010.6790

Innere Verrechnung-Öffentl. Toilette

 

                       100,00 €

01/7020.6790

Innere Verrechnung-Öffentl. Toilette

 

                    1.200,00 €

01/7500.6790

Innere Verrechnung-Friedhöfe

 

                  26.000,00 €

01/7900.6790

Innere Verrechnung-Tourismus

 

                       100,00 €

01/8200.6790

Innere Verrechnung-Kösters Eck

 

                       400,00 €

01/8550.6790

Innere Verrechnung-Stadtforst

 

                       500,00 €

01/8810.6790

Innere Verrechnung-Sonst. Grundvermögen

 

                  13.500,00 €

01/7710.1690

Innere Verrechnung-Stadtbauhof

 

                  29.000,00 €

01/9100.2051

Zinseinnahmen aus Kontokorrentverkehr

 

                    2.400,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

01/7710.6800

Kalkulatorische Abschreibung

42.900,00

 

01/5600.6800

Kalkulatorische Abschreibung

 

                  42.900,00 €

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 52 Kommunalverfassung                            Über- und außerplanmäßige Ausgaben

§ 5 Abs. 3 Zi. 2 Hauptsatzung                            Aufgabenverteilung Hauptausschuss

 

Begründung:

 

5900.6790             „Innere Verrechnung – Tierpark“

6750.6790              „Innere Verrechnung – Straßenreinigung“

7710.6800              „Abschreibungen – Stadtbauhof“

 

Die Haushaltsüberschreitungen bezüglich der Inneren Verrechnungen wurden durch den konkreten Aufgabenanfall im Haushaltsjahr 2010 verursacht. Die Kernverwaltung beauftragt den Stadtbauhof als Regiebetrieb bestimmte Aufgaben zu erledigen, die dann hausintern verrechnet werden. Die Verrechnung erfolgt quartalsweise. Die konkrete Höhe des jeweiligen Verrechnungsumfangs ist nicht immer von vornherein planbar.

 

Die Mehrausgaben im Bereich Stadtbauhof für die Abschreibungen resultieren aus der Anschaffung von Geräten und Zubehör. Im Jahr 2010 wurde der Rasentraktor AMAZONE und eine Säulenhebebühne angeschafft. Die von der Kommune geleistete Investition ist entsprechend der Nutzungsdauer linear abzuschreiben. Diese Mehrausgaben waren bei der Planung nicht berücksichtigt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Mehrausgaben werden durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben gedeckt und sind Gegenstand des Ergebnisses der Jahresrechnung 2010.

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