Beschlussvorlage - 2011/MC/295

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten der Stadt Malchin vom 24.06.2010 wird beschlossen.

 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

 

§   5 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

§§ 1 – 3, 17 Kommunalabgabegesetz (KAG)

 

Im Zuge eines anhängigen Klageverfahrens gegen einen Vergnügungssteuerbescheid mit rückwirkender Veranlagung ab 2006 wurden vom Verwaltungsgericht ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten der Stadt Malchin vom 24.06.2010 geäußert.

Die Verwaltung hat daraufhin den angefochtenen Bescheid zurück genommen, so dass es zu keinem abschließenden Urteil kam.

Die Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides und der Satzung wurden damit begründet, dass durch die neue rückwirkend in Kraft getretene Satzung keine Schlechterstellung der Abgabenpflichtigen gegenüber dem bisherigen Steuermaßstab erfolgen darf.

Daher müssen Höchstsätze entsprechend alter Satzung für den Rückwirkungszeitraum 01.01.2007 bis 21.08.2010 definiert werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

- Wegfall der Vergnügungssteuer für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit für 2006 in Höhe  

  von 15.711,08 € wegen eingetretener Verjährung

- ab 2007 erneute Bescheidung mit Prüfung auf Höchstbetragsregelung

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Anlagen

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