Beschlussvorlage - 2011/MC/284
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachträgliche Festsetzung von Übertragbarkeitsvermerken für das Haushaltsjahr 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- FBI - Finanzverwaltung
- Verantwortlicher:
- Frau M. Zoschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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28.09.2011
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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26.10.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die im § 4 Abs. 1 der Haushaltssatzung der Stadt Malchin für das Haushaltsjahr 2010 festgeschriebenen Übertragbarkeitsvermerke werden um folgende Haushaltsstellen ergänzt:
HHSt. Bezeichnung
0220.5620 Aus- und Fortbildung Projektteam Zentrale Steuerung
0350.6550 Sachverständigen-, Gerichts- u. ä. Kosten Gebäude- und
Liegenschaftsmanagement
8201.5100 Unterhaltung Hafen Salem
8810.5100 Unterhaltung Sonstiges Grundvermögen
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 18 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) Übertragbarkeit
Im Verwaltungshaushalt können Ausgaben für übertragbar erklärt werden, wenn die Übertragbarkeit eine sparsame Bewirtschaftung der Mittel fördert. Die Übertragbarkeit von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes tritt aber nur auf Grund eines besonderen Vermerks im Haushaltsplan ein. Für die vorgenannten Haushaltsstellen war ein entsprechender Vermerk im Haushaltsjahr 2010 nicht vorgesehen.
Jeder der einzelne Antrag auf Übertragung von Ausgabemitteln in das nächste Haushaltsjahr ist umfassend zu begründen. Es existieren restriktive Vorschriften zur Handhabung der Restebildung.
