Beschlussvorlage - 2011/MC/283

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung schlägt der Gesellschafterversammlung  die Wahl eines neuen Mitgliedes in den Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft Malchin (WOGEMA) vor.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtvertretung hat in ihrer konstituierenden Sitzung  die Mitglieder des Aufsichtsrates (im Sinne des § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages als Vorschlag an die Gesellschafterversammlung) gewählt. (Anlage).

 

Mit Schreiben vom 31.07. 2011 legt Frau Dr. Mahnke dieses Mandat nieder (Anlage).

Die Fraktion DIE LINKE als Träger des damaligen Wahlvorschlages wird nach Aussage der Fraktion bis zur Stadtvertretersitzung ein neues Mitglied zur Wahl vorschlagen.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

 

§ 9/1 und 2 des Gesellschaftervertrages.

 

(1)    Der Aufsichtsrat besteht aus fünf Mitgliedern. Neben der fachlichen Kompetenz ist in Hinblick auf § 69 Ab 1, Nr. 3 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg –Vorpommern sicherzustellen, dass mindestens drei Mitglieder des Aufsichtsrates Mitglieder der Stadtvertretung oder Bedienstete der Stadt sind.

 

     (2)  Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Gesellschafterversammlung gewählt. Die       

            Widerwahl ist zulässig.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

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Anlagen

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