Beschlussvorlage - 2011/MC/281

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27 „Photovoltaikanlage Am Zachow“ der Stadt Malchin bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und beschließt diesen öffentlich auszulegen.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt:

- den Beschluss über die öffentliche Auslegung ortsüblich bekannt zu machen,

- die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu unterrichten und zur

  Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

 

Der Entwurf der Bebauungsplanung, die Begründung mit Umweltbericht und die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange

 

-          Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V vom 13.04.2011

-          Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 19.4.2011

-          Landkreis Demmin vom 21.04.2011

 

              sollen vom 26.09.2011 bis zum 07.11.2011

 

im Bauamt des Rathauses der Stadt Malchin, Am Markt 1, Zimmer 308,

17139 Malchin während der Dienststunden

 

montags                                          08.00 – 11.30, 13.30 – 15.30 Uhr,

dienstags                                          08.00 – 11.30, 13.30 – 17.30 Uhr,

mittwochs                                          08.00 – 11.30, 13.30 – 15.30 Uhr,

donnerstags                                          08.00 – 11.30, 13.30 – 15.30 Uhr,

freitags                                          08.00 – 12.00 Uhr

 

zu jedermann Einsicht öffentlich ausliegen.

 

Stellungnahmen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können nach § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Stadtvertretung der Stadt Malchin hat am 15.12.2010 den Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27 „Photovoltaikanlage Am Zachow“ der Stadt Malchin gefasst.

Rechtsgrundlagen für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind:

- Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I   

  S.2415), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBI. IS. 619)

- Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBI.IS:132),

  zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22.04.1993 (BGBI. IS:466)

- Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18. Dezember 1990(BGB.I S. 58)

- Landesbauordnung (LBauO) M-V vom 18.04.2006 (GVOBl. M-V Nr. 5)

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Gemäß städtebaulichen Vertrag vom 16.12.2010 übernimmt der Vorhabenträger Karg Solar GmbH alle anfallenden Kosten für die Planung und Erschließung des Vorhabens.

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Anlagen

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