Beschlussvorlage - 2009/MC/032

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage am Kornbrink in der Flur 28, Gemarkung Malchin auf den Flst. 94/7, 94/67, 82/71 und 82/74 wird erteilt.

Dem Antrag auf Befreiung von den gestalterischen Festsetzungen gem. § 86 LBauO und § 9 BauGB

-          an Stelle des vorgeschriebenen Satteldaches Zulassung eines Walmdaches

-          an Stelle der vorgeschriebenen Dachneigung von 40 – 49 ° eine Dachneigung des geplanten Bauvorhabens von 38 °

wird zugestimmt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

B-Plan Nr. 27 „Am Kornbrink“

§ 36 BauGB                            Stellungnahme der Gemeinde

§ 22 Kommunalverfassung    Entscheidung der Gemeinde

§ 67 LBauO M-V                     Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften

 

Bei dem geplanten Bauvorhaben (Bungalowstil) ist die vorgeschriebene Dachneigung von

40 ° bis 49 ° sowie die Errichtung eines vorgeschriebenen Satteldaches nicht möglich.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es sind keine zu erwarten, da es sich um einen privaten Bauantrag handelt.

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