Beschlussvorlage - 2011/MC/277
Grunddaten
- Betreff:
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Aufstellungsbeschluss für die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Strietfeld" der Stadt Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- FBII - Bau- und Ordnungsverwaltung
- Verantwortlicher:
- Frau Dahm
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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16.08.2011
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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16.08.2011
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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31.08.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Für den durch die Stadtvertretung Malchin am 18.07.2001 als Satzung beschlossenen und nach ortsüblicher Bekanntmachung im „Malchiner Generalanzeiger“ am 13.01.2002 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 24 „Strietfeld“ erfolgt die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Strietfeld“ dahingehend, dass:
- Vergrößern der Baufläche WB2 durch Verschieben der nordwestlichen Baulinie und Baugrenze des Flurstückes 1/2 um 4,60 m (neue Straßenfrontlänge des Teilgrundstückes Am Wall 2b = 15,0 m),
- Verschieben des im B-Plan festgesetzten Gehwegs auf dem Flurstück 1/1 (Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung) um 4,60 m in Richtung Wargentiner Straße,
- Veränderung der Grenze der Gesamtanlage Wall (Denkmalschutzbereich) im Bereich der Grünanlage Wargentiner Straße / Am Wall durch Verschiebung um 4,60 m in Richtung Wargentiner Straße,
- Aufheben des Erhaltungsgebotes für die drei südlichen der vier mittig auf der Grünfläche stehenden Bäume,
- Sichern eines Fahrrechtes auf dem nordwestlichen Teilabschnitt der Wallpromenade für ausgewählte Anlieger Am Wall.
Gemäß § 13 BauGB erfolgt die Änderung im vereinfachten Verfahren, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Danach kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Im vereinfachten Verfahren wird außerdem von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Die Verwaltung wird beauftragt,
-den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 „Strietfeld“ nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen;
-die interessierte Öffentlichkeit, die Nachbargemeinden, die Raumordnungsbehörde, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange etc. über das laufende Planverfahren zu informieren;
-die städtebaulichen Planungen mit denen der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB aufeinander abzustimmen;
-die bestehenden Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei der Raumordnungsbehörde einzuholen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Gesetzliche Rechtsgrundlagen:
§§ 1 und 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316)
Änderungserlass des Ministeriums für Arbeit und Bau Mecklenburg – Vorpommern
vom 10. April 2001 . VIII 2 – 510.18.15 -Hinweise zur Änderung, Ergänzung und Aufhebung
von Flächennutzungsplänen sowie Bebauungsplänen und anderen städtebaulichen Satzungen
§ 13 BauGB vereinfachtes Verfahren
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Eheleute Herrmann übernehmen die Kosten für die städtebauliche Planung und zwar die
gesamte Verfahrensabwicklung der B-Planänderung bis hin zur Genehmigung derselben nach dem BauGB.
Die Verantwortung der Stadt für das gesetzlich vorgesehene Planänderungsverfahren bleibt unberührt.
(siehe Städtebaulichen Vertrag)
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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673,5 kB
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