Beschlussvorlage - 2011/MC/268

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur wesentlichen Änderung der Biogasanlage durch die Errichtung und den Betrieb einer Gärrestetrocknungsanlage mit den dazugehörigen Nebeneinrichtungen (Abluftwäsche und Halle zur Lagerung des Trockengutes) in der Gemarkung Malchin, Flur 8, auf den Flurstücken 1/124 und 1/126 wird mit der Auflage erteilt, dass die erforderliche Trocknungsanlage mit Abluftbehandlung den anerkannten Stand und Regel der Technik entspricht.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 16 BImSchG                            Antrag auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung

§ 36 BauGB                            Stellungnahme der Gemeinde

 

Zur Erörterung des Antrages auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung der bestehenden Biogasanlage durch die Errichtung und den Betrieb einer Gärrestetrocknungs-anlage mit den dazugehörigen Nebeneinrichtungen (Abluftwäsche und Halle zur Lagerung des Trockengutes) wird ein kompetenter Vertreter des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte Neubrandenburg anwesend sein.

 

Der Antrag ist am 09. Juni 2011 bei der Stadt Malchin eingegangen. Das gemeindliche Einvernehmen ist gem. Anforderung vom 08.06.2011 binnen 1 Monats schriftlich zu erklären somit ist die Weiterleitung an ein anderes Gremium, wie Hauptausschuss und Stadtvertretung aus zeitlichen Gründen nicht möglich

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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