Beschlussvorlage - 2011/MC/264
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Billigung und Öffentlichkeitsbeteiligung des Entwurfes der 2. Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Koesters Eck" der Stadt Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- FBII - Bau- und Ordnungsverwaltung
- Verantwortlicher:
- Frau S. Dahm
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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08.06.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Malchin billigt den Entwurf der 2. Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 9 Koesters Eck der Stadt Malchin bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung und beschließt diesen öffentlich auszulegen.
Gemäß § 13 BauGB erfolgt die Änderung im vereinfachten Verfahren, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Danach kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Im vereinfachten Verfahren wird außerdem von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Die Verwaltung wird beauftragt:
- den Beschluss über die öffentliche Auslegung ortsüblich bekannt zu machen,
- die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu unterrichten und zur
Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern
- über den Verlauf der Öffentlichkeitsbeteiligung, die eingehenden Stellungnahmen der
Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie den
Fortgang der Bebauungsplanung im zuständigen Fachausschuss zu berichten.
Der Entwurf der Bebauungsplanung und die Begründung sollen
vom 04.07.2011 bis zum 08.08.2011
im Bauamt des Rathauses der Stadt Malchin, Am Markt 1, Zimmer 308,
17139 Malchin während der Dienststunden
montags 08.00 11.30, 13.30 15.30 Uhr,
dienstags 08.00 11.30, 13.30 17.30 Uhr,
mittwochs 08.00 11.30, 13.30 15.30 Uhr,
donnerstags 08.00 11.30, 13.30 15.30 Uhr,
freitags 08.00 12.00 Uhr
zu jedermann Einsicht öffentlich ausliegen.
Stellungnahmen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können nach § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Die Stadtvertretung der Stadt Malchin hat am 02.05.2011 den Aufstellungsbeschluss für die Satzung der 2. Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 9 Koesters Eck der Stadt Malchin gefasst.
Rechtsgrundlagen für die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes sind:
- Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I
S.2415), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBI. IS. 619)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBI.IS:132),
zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22.04.1993 (BGBI. IS:466)
- Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18. Dezember 1990(BGB.I S. 58)
- Landesbauordnung (LBauO) M-V vom 18.04.2006 (GVOBl. M-V Nr. 5)
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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