Beschlussvorlage - 2011/MC/264

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin billigt den Entwurf der 2. Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Koesters Eck“ der Stadt Malchin bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung und beschließt diesen öffentlich auszulegen.

 

Gemäß § 13 BauGB erfolgt die Änderung im vereinfachten Verfahren, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Danach kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Im vereinfachten Verfahren wird außerdem von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt:

- den Beschluss über die öffentliche Auslegung ortsüblich bekannt zu machen,

- die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu unterrichten und zur

  Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern

- über den Verlauf der Öffentlichkeitsbeteiligung, die eingehenden Stellungnahmen der

  Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie den

  Fortgang der Bebauungsplanung im zuständigen Fachausschuss zu berichten.

 

 

Der Entwurf der Bebauungsplanung und die Begründung sollen

 

                            vom 04.07.2011 bis zum 08.08.2011

 

im Bauamt des Rathauses der Stadt Malchin, Am Markt 1, Zimmer 308,

17139 Malchin während der Dienststunden

 

montags                                          08.00 – 11.30, 13.30 – 15.30 Uhr,

dienstags                                          08.00 – 11.30, 13.30 – 17.30 Uhr,

mittwochs                                          08.00 – 11.30, 13.30 – 15.30 Uhr,

donnerstags                                          08.00 – 11.30, 13.30 – 15.30 Uhr,

freitags                                          08.00 – 12.00 Uhr

 

zu jedermann Einsicht öffentlich ausliegen.

 

Stellungnahmen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können nach § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Stadtvertretung der Stadt Malchin hat am 02.05.2011 den Aufstellungsbeschluss für die Satzung der 2. Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Koesters Eck“ der Stadt Malchin gefasst.

Rechtsgrundlagen für die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes sind:

- Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I   

  S.2415), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBI. IS. 619)

- Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBI.IS:132),

  zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22.04.1993 (BGBI. IS:466)

- Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18. Dezember 1990(BGB.I S. 58)

- Landesbauordnung (LBauO) M-V vom 18.04.2006 (GVOBl. M-V Nr. 5)

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der Verein übernimmt zu seinen Kosten die städtebauliche Planung und zwar die gesamte Verfahrensabwicklung der B-Planänderung bis hin zur Genehmigung derselben nach dem BauGB.

(Städtebaulicher Vertrag vom 27.09.2010)

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Anlagen

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