Beschlussvorlage - 2011/MC/256

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Malchin ist durch die Planung in ihren Interessen nicht berührt. Anregungen und Bedenken werden nicht geltend gemacht. Aus der Sicht der Stadt bestehen keine Einwände.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitige Behördenbeteiligung

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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