Beschlussvorlage - 2011/MC/255

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Malchin macht keine Bedenken und Anregungen geltend.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 15 Absätze 1-5 Naturschutzausführungsgesetz

Im Frühjahr 2008 erfolgte die Übermittlung der Gebietskulisse von Europäischen Vogelschutzgebieten an die Europäische Kommission. Diese Gebiete besitzen zum großen Teil gegenwärtig den Status faktischer Vogelschutzgebiete, in denen das strenge Schutzregime nach der Vogelschutzrichtlinie gilt. Die Landesregierung will diese Gebiete nach nationalem Recht durch den Erlass einer Vogelschutzgebietslandesverordnung gemäß § 21 Naturschutzausführungsgesetz vom 23.02.2010 unter Schutz stellen.

Erst die Umsetzung der Gebietsmeldung mittels der vorgesehenen Rechtsverordnung ermöglicht eine Anwendung der FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 Bundesnaturschutzgesetz. Die nationale Unterschutzstellung der gemeldeten Gebiete ist daher dringlich, um die Zulässigkeit der Verträglichkeitsprüfung insbesondere in ortsnahen Bereichen zu erreichen und somit auch geplante Investitionen zu ermöglichen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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