Beschlussvorlage - 2011/MC/249

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die vorliegende Kalkulation der Gebühren für die Hafengebührensatzung der Stadt Malchin über den Sportboothafen „Koesters Eck“ wird gebilligt. Alsdann wird der 1.Änderungssatzung zur Änderung der Hafengebührensatzung der Stadt Malchin über den Sportboothafen „Koesters Eck“ vom 25.05.2005 die Zustimmung erteilt.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die bisher vorliegende Hafengebührensatzung stammte aus dem Jahre 2005. Zwischenzeitlich waren im Sportboothafen „Koesters Eck“ umfangreiche Investitionen (Vertiefung der Fahrrinne) nach Inbetriebnahme im Jahre 2000 notwendig geworden.

Eine Neukalkulation der Gebührenwar zwingend notwendig geworden.

Eine teilweise Anpassung an die Gebührentatbestände der Häfen am Kummerower See (Salem, Neukalen) macht sich aus Gründen der gerechten touristischen Vermarktung der Liegeplätze notwendig.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Vorausgesetzt, die Anzahl der vorliegenden Gebührentatbestände bleibt im Durchschnitt der zurückliegenden Jahre erhalten, ist mit jährlichen Mehreinnahmen zwischen 2.500,00 bis 3.000,00 € zu rechnen.

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Anlagen

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