Beschlussvorlage - 2010/MC/202

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 76.800 € in der HHSt. 9100.9200 MN 1 (Darlehensgewährung) wird genehmigt. Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen in gleicher Höhe in der HHSt. 8810.3400 MN 1 (Einnahmen aus Grundstücksverkäufen).

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

 

Die Malchiner Wohnungsgenossenschaft e.G. (MWG) beabsichtigt, in der Schultetusstraße ein Grundstück von der Stadt Malchin zu erwerben, um dort ein Wohnhaus mit 18 Wohneinheiten mit Betreuungsangebot zu errichten.

Mit Datum vom 08.09.2010 stellte die MWG den Antrag auf Ausreichung eines Wohnungsbaudarlehens (siehe Beschlussvorlage zur Thematik in gleicher Sitzung).

Die Ausreichung des Darlehens wurde nicht im 1. Nachtragshaushalt der Stadt Malchin für das Haushaltsjahr 2010 berücksichtigt.

Dies begründet sich darin, dass die Beschlussfassungen zum Stadtumbaugebiet, zum Erwerb des Grundstücks und zur Darlehensausreichung einschließlich der Finanzierung zeitgleich erfolgen sollten.

 

Die Absicherung der Finanzierung der Darlehensausreichung erfolgt nunmehr im Wege der Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe gemäß § 50 KV M-V.

Die Finanzierung erfolgt durch Mehreinnahmen aus Grundstücksverkäufen in gleicher Höhe.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltstelle:

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

9100.001.9200

+ 76.800 €

x

 

einmalig

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

8810.001.3400

+ 76.800 €

x

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

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