Beschlussvorlage - 2010/MC/203

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Jahresrechnung der Stadt Malchin für das Haushaltsjahr 2009 wird in der vorgelegten Fassung festgesetzt. Dem Bürgermeister wird für den von der Jahresrechnung abgedeckten Zeitraum Entlastung erteilt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

 

Gemäß § 61 Abs. 3 KV M-V beschließt die Stadtvertretung über die Jahresrechnung bis spätestens zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres; zugleich entscheidet sie über die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss ist gemäß § 1 Abs.3 KPG für die Prüfung der Jahres-rechnung zuständig.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Malchin erhielt durch die Stadtvertretung den Püfungsauftrag und traf sich am 17.08.2010, 07.09.2010, 05.10.2010, 26.10.2010 und am 02.11.2010, um diesen umzusetzen.

 

Die Inhalte und Ergebnisse der Prüfung gehen aus den beiliegenden Protokollen zu den Sitzungen und aus der NIEDERSCHRIFT über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Malchin für das Haushaltsjahr 2009 hervor.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe Jahresrechnung!

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