Informationsvorlage - 2026/MC/055

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sach- und Rechtslage

Das Prüfungsergebnis der überörtlichen unvermuteten Kassenprüfung wird gemäß

§ 10 Abs. 2 Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V) zur Kenntnis genommen.

 

Das Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat am 10.04.2025 gemäß § 7 Abs.1 Ziff. 2 KPG M-V eine überörtliche unvermutete Kassenprüfung vorgenommen. Der Prüfberich tliegt als Anlage bei.

Nach Kenntnisnahme der Stadtvertretung zu den Prüfungsergebnissen erfolgt gemäß § 10 Abs.3 KPG M-V die öffentliche Bekanntmachung und Auslegung des Prüfberichtes.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Keine finanziellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...