Beschlussvorlage - 2026/BAS/015
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Basedow für das Haushaltsjahr 2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Basedow
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Basedow
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Entscheidung
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23.06.2026
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Sach- und Rechtslage
§§ 22 und 48 der Kommunalverfassung M-V (KV M-V)
Gemäß § 48 Absatz 2 Nummer 3 KV M-V hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die diesem Beschluss begründenden Unterlagen sind dem Nachtragshaushaltsplan zu entnehmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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