Beschlussvorlage - 2026/BAS/015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Basedow für das Haushaltjahr 2026 wird beschlossen.

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Sach- und Rechtslage

§§ 22 und 48 der Kommunalverfassung M-V (KV M-V) 

 

Gemäß § 48 Absatz 2 Nummer 3 KV M-V hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. 

 

Die diesem Beschluss begründenden Unterlagen sind dem Nachtragshaushaltsplan zu entnehmen.

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Finanz. Auswirkung

siehe Anlage

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Anlagen

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