Beschlussvorlage - 2026/BAS/014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister der Gemeinde Basedow wird ermächtigt, einen Kredit für Investitionen in Höhe von 370.000,00 € nach erfolgter Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

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Sach- und Rechtslage

§ 22 Absatz 2 und § 52 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

 

Mit der rechtsaufsichtlichen Entscheidung zur Doppelhaushaltssatzung 2025/2026 zum Haushaltsjahr 2025 vom 24.06.2025 erfolgte die Genehmigung zur Aufnahme eines Kredites für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 370.000,00 €.

 

Gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Basedow trifft die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Kreditaufnahmen über 50.000,00 €. Um bessere Konditionen zu erzielen, ist eine taggleiche Entscheidung nach erfolgter Ausschreibung notwendig. Die Aufnahme des Kredites soll zeitnah zur Absicherung der Liquidität erfolgen.

 

Von der Aufnahme im Jahr 2025 wurde bisher abgesehen, da der Baufortschritt der investiven Maßnahmen bis dato die Aufnahme des Kredites noch nicht notwendig gemacht haben. Gemäß § 52 Absatz 3 KV M-V gilt die Kreditermächtigung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres.

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Finanz. Auswirkung

Entsprechend dem Zins- und Tilgungsplan werden ab dem Jahr 2026 Zinsen und Tilgungsleistungen anfallen.

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Anlagen

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