Beschlussvorlage - 2026/BAS/012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung einer Löschwasserzisterne mit einem Fassungsvermögen von 120m³ einschließlich erforderlicher Umzäunung mit einer Höhe von 1,80 m in der Gemarkung Basedow, Flur 12, Flurstück 405, wird erteilt.

 

Die Gemeinde Basedow verpflichtet sich für die Umsetzung der Maßnahme die entsprechenden finanziellen Mittel im Nachtragshaushalt 2026 zur Verfügung zu stellen.

 

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Sach- und Rechtslage

§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde

§ 35 BauGB Bauen im Außenbereich

§ 36 BauGB Stellungnahme der Gemeinde

Die Errichtung von Löschwasserzisternen ist zwingend erforderlich, um die örtliche Löschwasserversorgung dauerhaft sicherzustellen. In dem betroffenen Ortsteil steht aktuell keine ausreichende Mengean Löschwasser zur Verfügung. Insbesondere in den Sommermonaten besteht aufgrund von Trockenperioden ein erhöhtes Risiko, dass vorhandene Wasserressourcen nicht ausreichen, um im Brandfallschnell und wirksam reagieren zu können. Die Errichtung von Zisternen gewährleistet eine jederzeit verfügbare und unabhängige Löschwasserreserve, die den Einsatzkräften der Feuerwehr unmittelbarzur Verfügung steht. Dadurch wird die Sicherheit für die Bevölkerung, öffentliche Einrichtungen sowie private und landwirtschaftliche Betriebe deutlich erhöht. Gleichzeitig trägt die Maßnahme zur Einhal‐tung gesetzlicher und brandschutztechnischer Vorgaben bei und reduziert Gefahren für Mensch, Tier und Sachwerte.

Der Bau von Löschwasserzisternen stellt eine erhebliche Investition dar, die die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde Basedow deutlich übersteigt. Eigenmittel können nur in begrenztem Umfang bereitgestellt werden, reichen jedoch nicht aus, um die Maßnahme vollständig zu finanzieren.

Da die Löschwasserzisterne nicht allein einem einzelnen privaten Nutzen dient, sondern der allgemeinen öffentlichen Sicherheit, dem Schutz von Menschen, Tieren, Sachwerten sowie der Sicherstellungdes Brandschutzes für die gesamte Region, besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse an der Förderung.

Voraussetzung für eine Förderung ist u. a. eine bestehende Baugenehmigung.

Lt. Klarstellungs- und Abrundungssatzung der Gemeinde Basedow für den Ortsteil Stöckersoll ist eine Überschreitung von 1,20 m für straßenseitige Einfriedungen nicht zulässig. Daher ist die Zustimmung der Gemeinde zur Abweichung in Bezug auf die Einfriedung für das Bauvorhaben notwendig. 

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Finanz. Auswirkung

Die benötigen finanzielle Mittel werden im Nachtragshaushalt 2026 bereitgestellt.

Für die Maßnahme wurden im Jahr 2024 und 2025 die Finanzierung berücksichtigt. Aufgrund der bisher nicht erfolgten Umsetzung der Maßnahme ist die Aufnahme in den Nachtragshaushalt der Gemeinde Basedow für 2026 notwendig.

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Anlagen

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