Beschlussvorlage - 2026/BAS/007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Bürgermeister wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern für den vom Jahresabschluss zum 31.12.2023 abgedeckten Zeitraum die Entlastung erteilt.

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Sach- und Rechtslage

Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) hat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 gemäß den §§ 3 und 3a des Kommunalprüfungsgesetzes M-V in seiner Sitzung am 05.05.2026 geprüft. Der RPA hat das Ergebnis in einem Prüfungsbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die begründenden Unterlagen sind als Anlagen der Beschlussvorlage 2026/BAS/006 beigefügt.

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Finanz. Auswirkung

keine

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