Beschlussvorlage - 2026/MC/046

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Auf Grundlage des § 22 Abs.3 Ziff.11 KV M-V i.V.m. den §§ 1,2 und 6 KAG M-V wird die beigefügte Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2026 gebilligt.

Sie gilt weiter fort, wenn sich keine Veränderungen der ansatzfähigen Kosten ergeben.

 

Der beigefügten Gebührensatzung für das Peenebad wird gemäß § 5 KV M-V zugestimmt.

Reduzieren

Sach- und Rechtslage

Die bisherige Festsetzung der Gebühren für das Peenebad erfolgte auf Grundlage der Gebührensatzung vom 10.05.2007 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 02.04.2014.

 

Das Peenebad wurde und wird weiterhin umfassend saniert. Mit der Installation von Absorberplatten wurde die Badewassererwärmung in den verschiedenen Becken umgesetzt. Darüber hinaus wurde die neu errichtete Mehrzweckhalle mit Außenanlagen zum 09.04.2025 aktiviert. Sie kann multifunktionell benutzt werden. Der Sanitärbereich wurde umfassend saniert.

Aufgrund dieser Investitionen, die der Verbesserung der schulischen, aber auch der touristschen Infrastruktur dienen, war eine Neukalkulation erforderlich.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Siehe Anlage

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...