Informationsvorlage - 2026/NK/019

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Beratungsfolge

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Sach- und Rechtslage

Gemäß § 73 Abs. 3 KV M-V hat die Stadt zum Ende eines Haushaltsjahres einen Bericht über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen zu erstellen und diesen Bericht bis zum 30.09. des Folgejahres der Stadtvertretung und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Dieser Termin konnte nicht gehalten werden, weil noch nicht alle Jahresabschlüsse der Beteiligungen vorgelegen haben.

 

Am 12.05.2020 hat die Gemeindevertretung den Beschluss gefasst, von ihrem Wahlrecht nach § 176 i.V.m. § 61 KV M-V Gebrauch zu machen. Danach ist kein Gesamtabschluss zu erstellen- sondern der Beteiligungsbericht.

 

Der Beteiligungsbericht wird öffentlich bekannt gemacht und kann von jedermann eingesehen werden.Klicken Sie hier für Sach- und Rechtslage.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine unmittelbaren Auswirkungen.

 

Sachkonto:

   Betrag

      

Erg.-HH

Fin.-HH

(investiv)

einmalig

laufend

Bemerkungen

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 0,00 €

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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