Beschlussvorlage - 2026/FAU/008
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung der Gemeinde Faulenrost
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Faulenrost
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Faulenrost
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Entscheidung
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17.03.2026
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Sach- und Rechtslage
Die Gewerbesteuer ist eine ertragsabhängige Steuer auf den Gewinn von Gewerbebetrieben, die an die jeweilige Gemeinde gezahlt wird. Sie beträgt 3,5 % des bereinigten Gewerbeertrags (Steuermesszahl), multipliziert mit dem kommunalen Hebesatz.
Um nach dem Orientierungsdatenerlass vom Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern zum kommunalen Finanzausgleich 2026 für die Haushaltsplanung 2026 vom 27.11.2025 Sonderzuweisungen zu erhalten, muss der Hebesatz der Gewerbesteuer grundsätzlich mindestens 20 Hebesatzpunkte über den gemeindegrößenabhängigen Durchschnittswert des Haushaltsvorvorjahres liegen.
Bei Gemeinden unter 1000 Einwohnern liegt der gewogene Durchschnittshebesatz 2024 bei 361 Prozentpunkte und muss demnach ab 2026 381 Prozentpunkte betragen.
Es wird daher eine Hebesatzanpassung von bisher 361 v.H. auf 381 v.H. vorgeschlagen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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452 kB
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