Beschlussvorlage - 2026/MC/018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt:

  1. Dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Erhebung der Kurabgabe gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf wird zugestimmt.
  2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
  3. Sofern erforderlich, sind redaktionelle Änderungen zulässig, die den materiellen Regelungsgehalt nicht verändern.
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Sach- und Rechtslage

Die Stadt ist nach § 11 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen eine Kurabgabe zu erheben.

Die Kurabgabe dient insbesondere der Finanzierung von:

  • touristischen Informations- und Serviceeinrichtungen
  • Pflege und Unterhaltung von Promenaden, Grünanlagen, Strandanlagen und Wanderwegen
  • kulturellen und touristischen Veranstaltungen
  • Marketingmaßnahmen zur Förderung des Tourismus
  • sonstigen infrastrukturellen Maßnahmen mit überwiegendem Gästebezug

Zur wirtschaftlichen und effizienten Wahrnehmung der Aufgabe der Festsetzung, Erhebung, Verwaltung und ggf. Vollstreckung der Kurabgabe soll eine öffentlich-rechtliche Verein-barung gemäß §§ 149 ff. Kommunalverfassung M-V abgeschlossen werden.
 

Die Vereinbarung regelt insbesondere:

  • die Aufgabenübertragung bzw. gemeinsame Aufgabenwahrnehmung
  • Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
  • Abrechnungsmodalitäten
  • Kostenerstattung
  • Laufzeit und Kündigungsregelungen

Durch die Bündelung der Verwaltungsaufgaben können Synergieeffekte genutzt, Doppelstrukturen vermieden und eine einheitliche Rechtsanwendung sichergestellt werden.

Der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist nach den Vorschriften der Kommunalverfassung M-V zulässig. Die Stadt bleibt Trägerin der Aufgabe, soweit diese nicht wirksam übertragen wird. Die Satzungshoheit verbleibt bei der Stadtvertretung.

Die Vereinbarung schafft klare Zuständigkeitsregelungen und gewährleistet eine rechtssichere Durchführung der Kurabgabenerhebung.

Eine Genehmigung der Kommunalaufsicht ist erforderlich, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

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Finanz. Auswirkung

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus den in der Vereinbarung geregelten Erstattungs- und Kostenbeteiligungsmodalitäten.

Ziel ist eine wirtschaftlichere Aufgabenwahrnehmung. Durch die gemeinsame Organisation werden Einsparpotenziale bei Personal-, Sach- und IT-Kosten erwartet. Die Maßnahme soll mindestens kostenneutral ausgestaltet werden.

Die entsprechenden Haushaltsmittel werden im Produktbereich Tourismus für die Haushaltsplanung 2027 veranschlagt.

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Anlagen

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