Beschlussvorlage - 2026/MC/017
Grunddaten
- Betreff:
-
Tourismusregion-Kurabgabe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Zoschke, Manja
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schul- und Sozialausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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18.03.2026
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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18.03.2026
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Bereit
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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Sach- und Rechtslage
Die Stadtvertretung Malchin hat am 06.12.2023 mit der Beschlussvorlage 2023/MC/083 folgenden Beschluss gefasst:
„Die Stadt Malchin, die Reuterstadt Stavenhagen und die Peenestadt Neukalen sowie die Gemeinden Ivenack und Basedow bilden gemäß § 4a KurortG M-V die Tourismusregion „Mecklenburgische Schweiz“. Ein entsprechender Antrag auf Anerkennung wird auf Grundlage der jeweiligen Beschlüsse der Stadt- und Gemeindevertretungen zeitnah beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur Tourismus und Arbeit gestellt.
Die Stadt Malchin, die Reuterstadt Stavenhagen und die Peenestadt Neukalen sowie die Gemeinden Ivenack und Basedow werden bis zum Saisonbeginn 2024 die jeweiligen Satzungen zur Erhebung einer Kurabgabe beschließen.
Die Satzungen sollen in der Tourismusregion „Mecklenburgische Schweiz“ harmonisiert werden.
Es ist beabsichtigt, das AVS-Meldescheinsystem im Rahmen des Projektes „Modellregion Seenplatte Rundum“ für die Erhebung der Kurabgabe zu nutzen.“
Dieser Grundsatzbeschluss war die Voraussetzung, damit die Fördermittel für das Meldescheinsystem (AVS) vom Wirtschaftsministerium M-V über das Projektvorhaben des Tourismusverbandes Mecklenburgische Seenplatte e.V „Seenplatte rundum – Förderung einer nachhaltigen und vernetzen Tourismusmobilität“ bereitgestellt werden können.
Am 9. Dezember 2024 haben die Gemeinden Basedow, Ivenack, Peenestadt Neukalen, Malchin, Stavenhagen und Teterow vom Schweriner Wirtschaftsministerium die Anerkennungsurkunde als neue „Tourismusregion Mecklenburgische Schweiz“ erhalten. „Das ist eine wundervolle Anerkennung für das Engagement der Gemeinden, die sich auszahlt. Tourismusorte und Tourismusregionen können eine Kurabgabe erheben und so die Finanzierung ihres touristischen Angebots auf neue Füße stellen. Zugleich sei die Auszeichnung beste Werbung, wenn es darum gehe, neue Gäste zu gewinnen“, sagte Minister Reinhard Meyer.
Die Erhebung der Abgabe erfolgt auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung.
Die 2 Gemeinden und 4 Städte haben in enger Kooperation mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH und dem Tourismusverband „Mecklenburgische Seenplatte“ eine Satzung und die dafür benötigte Kalkulation der Kurabgabe erarbeitet.
Als Ergebnis liegt die „Satzung zur Erhebung der Kurabgabe in der Tourismusregion Mecklenburgische Schweiz- Stadt Malchin“ vor. Der Begriff Kurabgabe ist in der Satzung
und auf der Kurkarte zu verwenden, da diese auf der Grundlage von §11 Kommunalabgabengesetz M-V – Kur- und Fremdenverkehrsabgabe erhoben wird.
Antworten auf Fragen im Zusammenhang mit der Einführung der Kurabgabe in der Tourismusregion „Mecklenburgische Schweiz“:
Sind Familienangehörige bei einem Besuch abgabepflichtig?
Familienangehörige, die zu Besuch kommen und bei Ihren Verwandten wohnen, sind grundsätzlich erstmal nicht abgabepflichtig. Die Tagesabgabepflicht entsteht dann, wenn erfasste Erholungseinrichtungen bzw. Veranstaltungen tatsächlich genutzt bzw. besucht werden.
Ermäßigungen für bis 6- Jährige
Es ist zulässig weitere Ermäßigungen in die Satzung aufzunehmen. Es sollte aber bedacht werden, dass die Kurabgabe überwiegend von den Quartiergebern kassiert wird. Insoweit sollte die Erhebung der Abgabe nicht zu kompliziert gestaltet werden.
Gibt es eine gegenseitige Anerkennung der Gästeabgabe in der Region?
Im gesamten Gebiet der Tourismusregion „Mecklenburgische Schweiz“ wird für den Aufenthaltszeitraum nur einmal die Kurabgabe erhoben.
Die Kalkulation ist zur Einsicht aller Stadtvertreter bzw. Gemeindevertreter beiliegend.
Darüber hinaus liegt dieser Vorlage ein FAQ bzgl. der Erhebung der Kurabgabe bei, so dass dies an dieser Stelle nicht nochmals aufgeführt werden muss.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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425 kB
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2
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(wie Dokument)
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16,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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458,5 kB
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