Beschlussvorlage - 2026/MC/019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die als Anlage beigefügte Ergänzungsvereinbarung mit der WOGEMA mbH zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft aus dem kommunalen Entschuldungsfonds Mecklenburg-Vorpommern.

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Sach- und Rechtslage

Gemäß des § 26 Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit der Verordnung zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern stellte die Stadt als Alleingesellschafterin der WOGEMA mit Datum vom 19.05.2021 einen Antrag auf Gewährung einer Zuweisung zur Ablösung der bei der WOGEMA lastenden Altverbindlichkeiten in Höhe von 1.637.898,80 €. Mit Bescheid des Landesförderinstitutes Mecklenburg-Vorpommern (LFI) vom 02.06.2022 wurde bereits ein Betrag in Höhe von 199.000,00 € gewährt und gemäß Vereinbarung vom 23.06.2022 an die WOGEMA weitergeleitet (Beschluss der Stadtvertretung 2022/MC/070). Gleichzeitig wurde in Aussicht gestellt, dass nach Durchführung des Notifizierungsverfahrens der Europäischen Kommission über den Restbetrag gesondert entschieden wird.

 

Mit Änderungsbescheid vom 08.01.2026 wurde dem Ursprungsantrag nunmehr in voller Höhe entsprochen und der Stadt Malchin die beantragte Summe bewilligt.

 

Die Zuweisung ist sofort nach Auszahlung dem kommunalen Wohnungsunternehmen zur Tilgung der Altverbindlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Zur Sicherstellung der Einhaltung der Bestimmungen des Bewilligungsbescheides des LFI ist eine Vereinbarung zwischen der WOGEMA mbH und der Stadt Malchin zu schließen.

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Finanz. Auswirkung

 

Sachkonto:

   Betrag

      

Erg.-HH

Fin.-HH

(investiv)

einmalig

laufend

Bemerkungen

Einnahmen:

 1.438.898,80

 

 

x

 

durchlaufende Gelder

Ausgaben:

 1.438.898,80

 

 

x 

 

durchlaufende Gelder

 

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Anlagen

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