Informationsvorlage - 2026/NK/004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Information:

 

Gemäß § 44 Abs.4 Satz 5 KV M-V erstellt die Stadt jährlich einen Bericht, in dem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und übersendet diesen der Rechtsaufsichtsbehörde.

 

Der jeweils aktuelle Bericht ist entsprechend § 44 Abs.4 Satz 6 KV M-V der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

Im Jahr 2025 ist die in der Anlage aufgeführte Spende bei der Peenestadt Neukalen für den angegebenen Zweck eingegangen.

 

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Sach- und Rechtslage

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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