Beschlussvorlage - 2026/NK/002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jahresabschluss der Peenestadt Neukalen zum 31.12.2023 wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern festgestellt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) hat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 gemäß den §§ 3 und 3a des Kommunalprüfungsgesetzes M-V (KPG M-V) in seiner Sitzung am 20.01.2026 geprüft. Der RPA hat das Ergebnis in einen Prüfungsbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Bilanzsumme beträgt 13.713.722,92 . Das Eigenkapital zum 31.12.2023 umfasst eine Summe von 7.005.303,35 . Das wirtschaftliche Eigenkapital (Eigenkapital unter der Einbeziehung der Sonderposten) beträgt 94,8 % des Gesamtvermögens.

 

Die Ergebnisrechnung schließt ausgeglichen ab. Zusammen mit dem unterjährigen Ergebnis und den Vorträgen aus Vorjahren ergibt sich ein vorzutragenden Gesamtergebnis in Höhe von 421.622,13 .

 

Die Finanzrechnung schließt im Saldo der Vorträge aus Vorjahren und dem unterjährigen Ergebnis mit einem vorzutragenden Gesamtergebnis in Höhe von 238.198,74 ausgeglichen ab.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Ergebnisse werden vorgetragen und fließen in die Rechnungslegung des Folgejahres ein.

 

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Anlagen

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