Beschlussvorlage - 2026/FAU/001
Grunddaten
- Betreff:
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Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in der Gemarkung Demzin, Flur 2, Flurstück 20
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Faulenrost
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Frau J. Schiedt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Faulenrost
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Entscheidung
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17.03.2026
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§22 KV M-V Entscheidung der Gemeinde
§34 BauGB Bauen im Innenbereich
§36a BauGB Zustimmung der Gemeinde
Der Bundestag hat im Oktober 2025 den sogenannten „Bau-Turbo“ beschlossen, welcher mit dem § 36a BauGB umgesetzt wurde. Nach den Ausführungen des Innenministeriums MV, Herrn Minister Pegel, sind dabei Baumöglichkeiten im sogenannten Außenbereich genauso erfasst wie Bauen im Innenbereich, wenn dort von der ortsüblichen Bebauung abgewichen werden soll, oder in B-Plan-Gebieten, wenn es den B-Plan-Festsetzungen widerspricht.
Wichtigste Voraussetzung: Es muss dadurch neuer Wohnraum geschaffen oder reaktiviert werden.
Entscheidend ist beim „Bau-Turbo" aber: Er greift nur ein, wenn die Stadt- oder Gemeindevertretung ausdrücklich zustimmt. Anders als beim gemeindlichen Einvernehmen, dass die Baubehörde ja ersetzen kann, kommt es hier auf eine ausdrückliche Zustimmung an, die nicht ersetzt werden kann.
Die gesicherte Erschließung mit Wasser- und Abwasser ist durch den Antragssteller mit dem WZV abzustimmen.
