Beschlussvorlage - 2026/FAU/006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Faulenrost stimmt dem Abschluss des vorliegenden Wegenutzungsvertrages Strom über eine Laufzeit von 20 Jahren mit der E.DIS Netz GmbH zu.

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Sach- und Rechtslage

 § 22 Kommunalverfassung

 

Der zwischen der Gemeinde Faulenrost und der E.DIS Netz GmbH geschlossene Konzessionsvertrag Strom war mit einer Laufzeit bis zum 07.10.2027 versehen.

 

Gemäß § 46 EnWG ist die Gemeinde verpflichtet, spätestens zwei Jahre vor dem Auslaufen derartiger Verträge dies öffentlich bekannt zu machen, um allen Energieversorgungsunternehmen die Möglichkeit einzuräumen, sich um den Neuabschluss des Wegenutzungsvertrages zu bewerben. Im Bundesanzeiger wurde das Interessenbekundungsverfahren am 23.09.2025 veröffentlicht, worauf sich alleinig die E.DIS Netz GmbH zum Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrages beworben hat.

 

Der von der E.DIS Netz GmbH angebotene Wegenutzungsvertrag wurde mit dem Städte- und Gemeindetag M-V vor beraten und abgestimmt.

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Finanz. Auswirkung

 Jährlich vom Verbrauch abhängige Konzessionszahlungen

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