Beschlussvorlage - 2026/FAU/006
Grunddaten
- Betreff:
-
Wegenutzungsvertrag Strom
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Faulenrost
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Vonthien, Andreas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Faulenrost
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Entscheidung
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17.03.2026
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Sach- und Rechtslage
§ 22 Kommunalverfassung
Der zwischen der Gemeinde Faulenrost und der E.DIS Netz GmbH geschlossene Konzessionsvertrag Strom war mit einer Laufzeit bis zum 07.10.2027 versehen.
Gemäß § 46 EnWG ist die Gemeinde verpflichtet, spätestens zwei Jahre vor dem Auslaufen derartiger Verträge dies öffentlich bekannt zu machen, um allen Energieversorgungsunternehmen die Möglichkeit einzuräumen, sich um den Neuabschluss des Wegenutzungsvertrages zu bewerben. Im Bundesanzeiger wurde das Interessenbekundungsverfahren am 23.09.2025 veröffentlicht, worauf sich alleinig die E.DIS Netz GmbH zum Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrages beworben hat.
Der von der E.DIS Netz GmbH angebotene Wegenutzungsvertrag wurde mit dem Städte- und Gemeindetag M-V vor beraten und abgestimmt.
