Beschlussvorlage - 2010/MC/196
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentliche Widmung von Flächen im Bereich Burgwallweg/Am Strauchwerder in Malchin für den öffentlichen Verkehr
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- FBII - Bau- und Ordnungsverwaltung
- Beteiligt:
- FBII - Bau-, Ordnungs- und Liegenschaftsverwaltung
- Verantwortlicher:
- Herr R. Dorn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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27.10.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Widmung der in der Stadt Malchin gelegenen Flurstücke und Teilflächen von Flurstücken für den öffentlichen Verkehr im Bereich Burgwallweg/Am Strauchwerder gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.Januar 1993, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Februar 2010 (GVOBl. M-V S. 101), wird zugestimmt.
Demnach verfügt die Stadt Malchin, dass die in der Gemarkung Malchin, Flur 11 (Teilfläche aus Fl.st. 269/18; Fl.st. 270/12; Fl.st. 270/13; Fl.st. 270/16; Fl.st. 271/10; Teilfläche aus Fl.st. 272/4; Fl.st. 273/15; Fl.st. 273/17; Fl.st. 273/19; Fl.st. 273/21; Fl.st. 273/23) belegenen und in der Anlage stark schwarz umrandet kenntlich gemachten Flächen als Gemeindestraße
( Ortsstraße) dem öffentlichen Verkehr ohne verkehrliche Beschränkungen dienen.
Die Widmung wird im Malchiner Generalanzeiger öffentlich bekannt gemacht.
Die Anlage als Lagekarte ist Bestandteil des Beschlusses.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes von M-V (StrWG M-V) sind die Straßen und Wege, die dem öffentlichen Verkehr dienen, zu widmen. Die in der Anlage ersichtlichen (stark schwarz umrandeten) Flächen im Bereich Burgwallweg/Am Strauchwerder wurden ortsüblich erschlossen und sollen dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.
Es handelt sich hierbei gemäß § 3 StrWG M-V , hier Punkt 3.a) um eine Ortsstraße.
In der Anlage ist die genaue Lage der zu widmenden Flurstücke und Teilflächen aus Flurstücken ersichtlich.
