Beschlussvorlage - 2010/MC/196

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Widmung der in der Stadt Malchin gelegenen Flurstücke und Teilflächen von Flurstücken für den öffentlichen Verkehr im Bereich Burgwallweg/Am Strauchwerder gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.Januar 1993, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Februar 2010 (GVOBl. M-V S. 101), wird zugestimmt.

Demnach verfügt die Stadt Malchin, dass die in der Gemarkung Malchin, Flur 11 (Teilfläche aus Fl.st. 269/18; Fl.st. 270/12; Fl.st. 270/13; Fl.st. 270/16; Fl.st. 271/10; Teilfläche aus Fl.st. 272/4; Fl.st. 273/15; Fl.st. 273/17; Fl.st. 273/19; Fl.st. 273/21; Fl.st. 273/23) belegenen und in der Anlage stark schwarz umrandet kenntlich gemachten Flächen als Gemeindestraße

( Ortsstraße) dem öffentlichen Verkehr ohne verkehrliche Beschränkungen dienen.

Die Widmung wird im „Malchiner Generalanzeiger“ öffentlich bekannt gemacht.

Die Anlage als Lagekarte ist Bestandteil des Beschlusses.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes von M-V (StrWG M-V) sind die Straßen und Wege, die dem öffentlichen Verkehr dienen, zu widmen. Die in der Anlage ersichtlichen (stark schwarz umrandeten) Flächen im Bereich Burgwallweg/Am Strauchwerder wurden ortsüblich erschlossen und sollen dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.

Es handelt sich hierbei gemäß § 3 StrWG  M-V , hier Punkt 3.a) um  eine „Ortsstraße“.

In der Anlage ist die genaue Lage der zu widmenden Flurstücke und Teilflächen aus Flurstücken ersichtlich.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die öffentliche Widmung ist Voraussetzung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen noch in diesem Haushaltsjahr.

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